Gesetze / Entsorgungsfachbetriebeverordnung

EfbV 2017

§ 23 Überwachungsbericht

Der Sachverständige dokumentiert den Verlauf und das Ergebnis der Überprüfung gegenüber dem Betrieb schriftlich in einem Überwachungsbericht. Der Mindestinhalt des Überwachungsberichts ergibt sich aus Anlage 2.

§ 22 § 24